Häufig gestellte Fragen
Sollten sich im Vorfeld Ihres Besuches bei uns Fragen ergeben, beantworten wir Ihnen diese selbstverständlich gerne. Rufen Sie uns einfach während unserer Sprechzeiten unter der Praxisnummer 05464 / 332 99 99 an.
Einige häufig gestellte Fragen und Antworten finden Sie nachfolgend aufgelistet.
Was für Tiere behandeln Sie?
Ich behandele Hunde, Katzen , Meerschweinchen, Kaninchen, Hamster, Ziervögel und Pferde. Für Reptilien, Exoten und bei sonstigen Spezialfällen haben wir eine Liste mit entsprechenden Fachkliniken zur Überweisung vorliegen.
Gibt es eine telefonische Beratung?
Ja , die gibt es. Sie ist allerdings sehr allgemein gehalten , da wir keine Ferndiagnosen stellen. So können alle Fragen „rund um das Tier „ sicherlich in kurzer Form beantwortet werden, für genauere Fragen im Krankheitsfall oder zu den Kosten einer Behandlung geben wir gerne in einem persönlichen Gespräch Auskunft.
Benötige ich einen Termin, oder kann ich so vorbei kommen?
Wir bieten ausschließlich eine Terminsprechstunde an. So haben Sie kurze Wartezeiten und kein überfülltes Wartezimmer, was den Stress der Tiere erheblich senkt.
Natürlich brauchen Sie keinen Termin, wenn Sie Futter oder Medikamente für laufende Behandlungen abholen möchten.
Um die Wartezeit für Sie als Neukunde zu verkürzen, können Sie hier unser Anmeldeformular herunterladen und ausgefüllt zum vereinbarten Termin mitbringen.
Was kostet die Behandlung?
Das kann pauschal nicht beantwortet werden, da sich die Krankheitsfälle immer voneinander unterscheiden. Nach einer gründlichen Untersuchung Ihres Tieres gibt Dr. Theis oder Frau Dr. Osterholz gerne Auskunft, was wir für Ihr Tier diagnostisch oder therapeutisch weiter empfehlen würden und mit welchen Kosten es verbunden ist. Die Abrechnung erfolgt nach der neuesten Fassung der Gebührenordnung für Tierärzte (GOT) vom 30.Juni 2008. Bitte beachten Sie, daß bei Hausbesuchen zu den Behandlungskosten noch eine Anfahrtspauschale nach Gebührenordnung (GOT) , bei Nacht-, Wochenend- und Feiertagsbesuchen ein erhöhter Gebührensatz nach Gebührenordnung (GOT) berechnet wird.
Wie wird bei Ihnen abgerechnet?
Jede Behandlung wird wahlweise in bar oder per EC- Karte abgerechnet.
Was muss ich machen, wenn ich einen Notfall habe?
Bitte melden Sie jeden Notfall immer über unsere Festnetznummer 05464 332 99 99 telefonisch an. Unter dieser Nummer ist die Tierarztpraxis auch außerhalb der Sprechzeiten immer zu erreichen. Damit können wir schon wichtige Vorbereitungen treffen und Ihnen am Telefon ggf. noch wichtige Hilfen geben, bis wir dann Ihr Tier in Empfang nehmen können.
Versuchen Sie bitte immer, sich selbst ruhig zu verhalten, da sich Ihr Stress und Ihre Hektik auf Ihr Tier überträgt. Bitte fahren Sie auch dann auf dem Weg zur Praxis entsprechend vorsichtig.
An ganz wenigen Tagen im Jahr kann es vorkommen, daß die Praxis tierärztlich nicht besetzt ist; dann erfahren Sie von den Tiermedizinischen Fachangestellten oder vom Anrufbeantworter, wer für uns in dieser Zeit Vertretung hat.
Ich habe gehört, dass es einen Sachkundenachweis für Hundebesitzer gibt. Kann ich die Sachkunde bei Ihnen nachweisen bzw. die Prüfung bei Ihnen machen?
Ja , die Tierarztpraxis Alfhausen ist durch den Landkreis offiziell zertifiziert als Prüfungsstelle für den Sachkundenachweis für Hundebesitzer.
Jeder Hundehalter muß ab dem 01.07.2013 eine Sachkunde für seinen Hund nachweisen, wenn er in den vergangenen 10 Jahren keinen oder weniger als zwei Jahre einen Hund auf seinen Namen besessen hat.
Wir helfen Ihnen gerne, wenn Sie Fragen zu dem Sachkundenachweis haben und vereinbaren gerne individuelle Termine mit Ihnen. Die vorbereitenden Prüfungsunterlagen sind bei uns erhältlich. Rufen Sie uns an, wenn Sie näheres wissen möchten.
Wie oft muss ich mein Tier entwurmen?
Hunde und Katzen sollten vier Mal im Jahr entwurmt werden. Die Mittel haben keine anhaltende Wirkungsdauer, d.h. das Tier kann sich nach einer Entwurmung jederzeit wieder infizieren. Welpen sollten erstmals im Alter von zwei Wochen entwurmt werden. Die Behandlung wird dann im Abstand von zwei Wochen drei mal wiederholt.
Muss mein Tier geimpft sein?
Ja, Ihr Tier sollte geimpft sein, und das aus mehreren Gründen :
Ihr Tier kann sich bei anderen Tieren anstecken und würde so ggf. lebensbedrohlich krank, im schlimmsten Fall sogar daran sterben. Daher ist die Schutzimpfung ein wichtiger Beitrag, der in Ihrer Verantwortung liegt.
Weiter gibt es Erkrankungen (z.B. Tollwut), die von Tieren auch auf uns Menschen übertragbar sind. Dieses Risiko ist aber nur bei geimpften Tieren fast auszuschließen.
Geimpft werden bei uns Hunde und Katzen, aber auch Kaninchen und Frettchen.
Ist die Zahngesundheit bei Hunden und Katzen wichtig?
Ja , dies ist ein ganz wichtiges Thema und hat eine sehr große Bedeutung hinsichtlich der allgemeinen Gesundheit. So kann es aber auch vorkommen, daß diese in dem Zahnstein befindlichen Bakterien zu lebenswichtigen Organen wie Herz oder Niere wandern und dann Ihr Tier richtig krank machen. Auch Hunde und Katzen bilden an ihren Zähnen Zahnstein ,der an Masse zunimmt, je länger das Problem besteht. Hunde und Katzen äußern keine deutlichen Schmerzen, selbst nicht bei starken Zahnschmerzen. Deshalb ist die vor jeder Schutzimpfung bei uns durchgeführte allgemeine Gesundheitsuntersuchung ein wichtiger Zeitpunkt, um auch die Zähne routinemäßig zu überprüfen. Sprechen Sie uns jederzeit an, falls Sie sich nicht sicher sind, wie es um das „Esszimmer“ Ihres Hundes oder Ihrer Katze bestellt ist.
Die professionelle Zahnbehandlung durch den Tierarzt erfolgt nicht aus kosmetischen Gründen, sondern dient der aktiven Lebensverlängerung bei Ihrer Katze und Ihrem Hund.